Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
1. Die Zweitwohnungsteuer darf nach der Wohnfläche der Zweitwohnung bemessen werden, sofern die Verhältnisse hinsichtlich des Wohnwertes in der Gemeinde hinreichend homogen sind oder wenn der Maßstab entsprechend differenziert wird.2. Wird die Zweitwohnungssteuer nach ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Bemessung der Zweitwohnungssteuer anhand der Wohnfläche der Zweitwohnung; Alleinige oder gemeinschaftliche tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis an einer Wohnung für einen gewissen Zeitraum als Voraussetzung für die Erhebung ...
- Judicialis
KAG Art. 3 Abs. 1; ; GO Art. 22 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; Satzung des Marktes Bodenmais über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 1. Januar 2005
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunale Steuern: Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; Steuermaßstab (Wohnfläche); Steuersatz (Staffelung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 03.07.2007 - RN 11 K 06.1893
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
So hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestandes setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (Urteil vom 10.10.1995 Az. 8 C 40/93; Beschluss vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682; BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/169).Solche sind beispielsweise die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie der Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (vgl. BVerwG vom 10.10.1995 a.a.O., S. 307;… vom 26.9.2001 a.a.O., S. 169).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Vielmehr findet sie ihre Grenze dort, wo kein einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung ersichtlich ist (BVerfG vom 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/354). - BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
So hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestandes setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (Urteil vom 10.10.1995 Az. 8 C 40/93; Beschluss vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682; BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/169).
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zwar geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 29.1.2003 NVwZ 2003, 753 f.) davon aus, dass es einer Gemeinde nicht verwehrt ist, die Zweitwohnungsteuer nach der Wohnfläche der Zweitwohnung zu bestimmen, sofern die Verhältnisse hinsichtlich des Wohnwertes in der Gemeinde hinreichend homogen sind oder wenn der Maßstab entsprechend differenziert wird. - BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Ob die Gemeinde im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist von ihr politisch zu verantworten und entzieht sich gerichtlicher Kontrolle (BVerwG vom 28.3.1995 NVwZ-RR 95, 594). - BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Da es sich um im subjektiven Bereich liegende Gründe für die tatsächliche Nichtnutzung handelt und es bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer gerade nicht auf die tatsächliche Nutzung ankommt, schließen diese Gründe die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht aus (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 ZKF 2005, 91/92 hier zur Berufung auf die Berufstätigkeit). - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Gebot, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, zwingt den (Orts)-Gesetzgeber im Abgabenrecht nicht zur Normierung eines festen Steuersatzes und damit linearen Steuertarifs (vgl. BayVGH vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 500/503). - BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
So hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestandes setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (Urteil vom 10.10.1995 Az. 8 C 40/93; Beschluss vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682; BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/169). - BVerwG, 15.05.2000 - 11 BN 3.99
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleichbleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungsteuer und gewählter Bezugsgröße verlangt (vgl. BVerwG vom 15.5.2000 Az. 11 BN 3.99 - juris).
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
Für die Annahme eines - besteuerbaren - konsumtiven Aufwands für die persönliche Lebensführung genügt es, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird; auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - NVwZ 2005, 828/829; BayVGH, U.v.5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris ; jeweils m.w.N.).Es verlangt die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Zweitwohnung für einen gewissen Zeitraum (BayVGH, U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - BayVBl 2007, 530/531 f.; U.v. 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris ).
- VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725
Übernachtungsteuer; Genehmigung der Satzung; örtliche Aufwandsteuer; berufliche …
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedoch dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (BVerfG a. a. O. u. BayVGH v. 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 RdNr. 26).Eine Ungleichbehandlung zur Verwaltungsvereinfachung ist hier angesichts der ohne weiteres zu ermittelnden und zu kontrollierenden Besteuerungsgrundlagen nicht mit einem einleuchtenden Grund zu rechtfertigen (vgl. ebenso für den Fall der Zweitwohnungsteuer BayVGH v. 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 RdNr. 17, wonach im Bereich der Zweitwohnung eine Erhebung der Steuer nach der Wohnfläche nur dann zulässig ist, sofern die Verhältnisse in der Gemeinde hinsichtlich des Wohnwertes hinreichend homogen sind oder der Maßstab entsprechend differenziert wird).
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
Während das kurbeitragsrechtliche Merkmal des "Innehabens einer Zweitwohnung", das die Pauschalierung auslöst, sich an das Melderecht anlehnt und voraussetzt, dass diese weitere Wohnung auch für den eigenen Aufenthalt benutzt wird, erfasst das zweitwohnungsteuerrechtliche Merkmal des "Innehabens einer Zweitwohnung", das die Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten nicht an das Melderecht anknüpft, schon die Möglichkeit der Eigennutzung und setzt nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass im Unterschied zum Kurbeitragsrecht auch Zweitwohnungsinhaber ist, wer seine weitere Wohnung leerstehen lässt (vgl. Urteile des Senats vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG sowie vom 22.6.2007 BayVBl 2007, 724).
- VG München, 19.06.2008 - M 10 K 07.3121
Nichtigkeit Vorgängersatzungen; Nichtnutzung wegen Pflegeverpflichtung; …
Auch eine leer stehende Wohnung ist typischerweise mit einem Aufwand verbunden, der sich nicht nur in den auf der Wohnung liegenden öffentlichen Lasten niederschlägt (vgl. auch BayVGH v. 22.6.2007, BayVBl 2007, 724; BayVGH v. 5.3.2008, Az. 4 BV 07.2044, zitiert nach Xdos).Die Pflegeverpflichtung ihrem Bruder gegenüber ist dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzurechnen (vgl. auch BayVGH v. 22.2.2007 u. 5.3.2008, a.a.O.).
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
Zur Beantwortung der Frage, wer eine Zweitwohnung innehat, ist schließlich darauf abzustellen, wer die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der Zweitwohnung für einen gewissen Zeitraum hat (vgl. VG München, Urteil vom 1.12.2011 - M 10 K 10.1227; VGH München, Urteil vom 5.3.2008 - 4 BV 07.2044; VGH München, Beschluss vom 3.5.2007 - 4 CS 07.642;… Fischl in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Auflage 2013, Rn. 498).Entscheidend ist die bei Entstehung der persönlichen Steuerpflicht vorhandene Möglichkeit der Nutzung der Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung; die tatsächliche Anwesenheit oder tatsächliche Nutzung ist für die Zweitwohnungsteuer grundsätzlich irrelevant (vgl. VGH München, Urteil vom 5.3.2008 - 4 BV 07.2044).
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung
Wer eine Zweitwohnung innehat, entscheidet sich nach der tatsächlichen Verfügungsmacht und der rechtlichen Verfügungsbefugnis über einen gewissen Zeitraum (vgl. BayVGH, U. v . 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12;… BayVGH, B. v . 3.5.2007 - 4 CS 07.642 - juris Rn. 13;… VG München, U. v . 1.1.2.2011- M 10 K 10.1227 - juris Rn. 31).Entscheidend ist grundsätzlich, dass bei der Entstehung der persönlichen Steuerpflicht möglich war, die Wohnung zur persönlichen Lebensführung zu nutzen; dementsprechend ist die tatsächliche Nutzung grundsätzlich irrelevant (vgl. BayVGH, U. v . 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12).
- VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
Zur Beantwortung der Frage, wer eine Zweitwohnung innehat, ist schließlich darauf abzustellen, wer die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der Zweitwohnung für einen gewissen Zeitraum hat (vgl. BayVGH, U. v. 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12;… BayVGH, B. v. 3.5.2007 - 4 CS 07.642 - juris Rn. 13;… VG München, U. v. 1.12.2011 - M 10 K 10.1227 - juris Rn. 31).Entscheidend ist die bei Entstehung der persönlichen Steuerpflicht vorhandene Möglichkeit der Nutzung der Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung; die tatsächliche Anwesenheit oder tatsächliche Nutzung ist für die Zweitwohnungsteuer grundsätzlich irrelevant (vgl. BayVGH, U. v. 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
Der Berichterstatter hat die Beteiligten mit Schreiben vom 8. April 2008 auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2008 (Az. 4 BV 07.2044) hingewiesen, in dem der Senat die Satzung des Beklagten über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer vom 13. April 2005 insgesamt für nichtig erachtet hat.Die Satzung des Beklagten über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer vom 13. April 2005 erachtet der Senat aus den im Urteil vom 5. März 2008 (Az. 4 BV 07.2044) genannten Gründen für insgesamt nichtig.
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.3214
Rückwirkung bei nichtiger Vorgängersatzung; rückwirkend höhere Steuerfestsetzung; …
Ein "Innehaben zur persönlichen Lebensführung" liegt schon dann vor, wenn eine alleinige oder gemeinschaftliche tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an einer Zweitwohnung für einen gewissen Zeitraum besteht (vgl. BayVGH, U. v. 5.3.2008, Az. 4 BV 07.2044; juris RdNr. 12).Entscheidend ist danach die vorhandene Möglichkeit der Nutzung zur persönlichen Lebensführung, während es auf eine Anwesenheit oder tatsächliche Nutzung für die Zweitwohnungsteuerpflicht nicht ankommt (BayVGH v. 5.3.2008, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16
Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben; …
Danach bedeutet "Innehaben" - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - die Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (…vgl. Senatsbeschluss v. 9.2.2009 - 9 LA 323/07 - juris Rn. 7; BayVGH, Urteile v. 5.3.2008 - 4 BV 07.2044 - juris Rn. 12;… v. 10.12.2008 - 4 BV 07.1980 - juris Rn. 20;… v. 6.3.2013 - 4 B 12.1388 - juris Rn. 22;… v. 29.7.2015 - 4 B 15.877 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 22.04.2010 - 4 BV 09.3013
Wohnung i.S.d. Zweitwohnungsteuerrechts; fehlende Kochmöglichkeit; …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG München, 15.06.2009 - M 10 S 09.1686
Jahresrohmiete; Baumängel; Einwendungen gegen Feststellung der Jahresrohmiete …
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Zweitwohnungsteuer; gewerbliche Ferienwohnung